Spielgemeinschaften – Teilnahmebedingungen (AGB)

Die Braun Lotto-System-Service GmbH & Co. KG (nachfolgend "System-Service" genannt) wickelt den System-Spielablauf ausschließlich gemäß den folgenden Teilnahmebedingungen ab. Jeder Teilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der ersten Zahlung seines Spieleinsatzes an. Personen unter 18 Jahren sind von einer Spielteilnahme ausgeschlossen.

Der System-Service ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Nichtteilnahme von Minderjährigen sicherzustellen.
Darum durchlaufen alle Teilnehmer eine Volljährigkeitsprüfung. Hierzu werden Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort an die Schufa oder vergleichbare Dienstleister übermittelt und per Identitäts-Check mit den dort vorliegenden Daten abgeglichen. Sofern die Daten des Teilnehmers nicht über einen Dienstleister ermittelt werden können, ist das Postident-Verfahren anzuwenden. Eine Bonitätsprüfung findet nicht statt.

1. Teilnahmebestätigung

Der Systemspiel-Auftraggeber (nachfolgend "Teilnehmer" genannt) erhält denjenigen Teil des Gesamtgewinns je System, der dem Anteil seiner Beteiligung an der Spielgemeinschaft entspricht, die das System spielt. Maßgebend ist das monatliche Teilnehmerverzeichnis der Spielgemeinschaften, das beim Treuhänder verwahrt wird.
Jeder Teilnehmer, der in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen wurde, erhält eine Teilnahmebestätigung.
Die Teilnahmebestätigung erfasst je nach gewünschter Beteiligung alle Samstags- und/oder Mittwochs- und/oder Freitags-Ziehungstage eines Kalendermonats. Glücksspielart, Mitspieldaten, Systemreihen und Losnummern sind dem jeweiligen System zugeordnet. Die Teilnahmebestätigung umfasst:

a) die Systeme, auf die sich die Beteiligung des Teilnehmers bezieht;

b) die Anzahl der Anteile, die pro System vom Teilnehmer bezahlt worden sind;

c) die Anzahl Anteile, die von den Teilnehmern insgesamt pro System bezahlt wurden. Durch diese Anteile insgesamt wird nach Ablauf des Monats der Gesamtgewinn des jeweiligen Systems geteilt;

d) die Spielschein-Nummern der Systeme, an denen der Teilnehmer beteiligt ist. Die Spielschein-Nummern sind für den Einsatz bei den Lotterien Spiel 77 und Super 6 maßgebend und werden beim Lotto 6 aus 49 zur Kontrolle der Superzahl benötigt;

e) die Los-Nummern der Joker-Lotterie-Systeme, an denen der Teilnehmer beteiligt ist. Die Los-Nummern der Joker-Lotterie werden bei den Lotterien GlücksSpirale, Spiel 77 und Super 6 eingesetzt.

f) die Los-Nummern der EuroJackpot-Systeme, an denen der Teilnehmer beteiligt ist.

Die Teilnahmebestätigung wird durch den System-Service ausgedruckt und anschließend versandt, wenn

g) der Spieleinsatz spätestens sieben Kalendertage vor dem ersten Spieltag des kommenden Spielmonats bezahlt worden ist. Entscheidend ist die bankwirksame Buchung auf dem Konto des System-Service. Später eingehende Zahlungen werden automatisch für den nächsten Spielmonat verwendet.

h) keine Kündigung durch den Teilnehmer vorliegt.

Einsatzbeträge von Teilnehmern, die nicht am Systemspiel teilnehmen (z. B. wegen verspäteten Eingangs), werden automatisch als Zahlung für das nächstfolgende Systemspiel verwendet, es sei denn, der Teilnehmer kündigt rechtzeitig vorher und/oder beantragt rechtzeitig vorher die Erstattung seines gezahlten Spieleinsatzes.
Ein Teilnehmer hat gegenüber dem System-Service nur dann einen Gewinnanspruch, wenn er durch die schriftliche vom System-Service ausgedruckte Teilnahmebestätigung als Teilnehmer an dem betreffenden System (Spielgemeinschaft) ausgewiesen worden ist.

2. Systeme/Reihen/Anteile

Ein System umfasst alle Zahlenkombinationen und Los-Nummern, die von dem System-Service namens und auf Rechnung einer bestimmten Anzahl von Teilnehmern (Spielgemeinschaft) einzusetzen sind.

Ob ein System zusätzlich an den Lotterien Spiel 77 und/oder Super 6 teilnimmt, ist auf der Teilnahmebestätigung entsprechend ausgedruckt. Maßgebend dafür ist die jeweils zugehörige Spielschein-Nummer. Die für die Joker-Lotterie relevanten Glücksspielarten werden nur samstags ausgespielt. Die EuroJackpot-Ziehungen finden freitags statt.

Die im Spiel befindlichen Gesamtanteile ergeben sich aus den geleisteten Zahlungen der Teilnehmer.
Die Gesamtanteile pro System gemäß Teilnahmebestätigung gelten unverändert für alle Ziehungen des bestätigten Spielmonats.

3. Beteiligung/Gebühren

Die Beteiligung erfolgt in unteilbaren Anteilen an einem System (Spielgemeinschaft). Der Mitspielpreis beinhaltet den an den Veranstalter weiterzuleitenden Betrag (Kosten pro Anteil und Ziehung) und die Service-Gebühr. Die Kosten pro Anteil und Ziehung enthalten den Spieleinsatz und die Spielscheingebühren. Der Mitspielpreis mit einer Aufstellung der Kosten pro Anteil und Ziehung und der Service-Gebühr wird in der Mitspiel-Berechnung aufgeführt.

4. Beteiligungsänderung und gespielte Systemreihen

Der Teilnehmer kann seine Beteiligung sowohl hinsichtlich der Anzahl der Anteile als auch der Teilnahme an den Systemen (Spielgemeinschaften) monatlich ändern. Sofern eine Spielgemeinschaft nicht mehr über eine ausreichende Teilnehmerzahl verfügt, kann der System-Service die verbleibenden Teilnehmer anderen, gleichartigen Spielgemeinschaften zuordnen. Hält es der System-Service für sinnvoll, aufgrund von Systemverbesserungen neue Systeme einzusetzen, so kann er diese Änderungen gemäß seiner eigenen Entscheidung ohne Einwilligung der hiervon betroffenen Teilnehmer vornehmen. Eine Beteiligungsänderung wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den System-Service wirksam. Anweisungen an den System-Service haben schriftlich zu erfolgen. Mitteilungen auf Einzahlungsbelegen haben keine Gültigkeit. Ein Anspruch eines einzelnen Teilnehmers auf bestimmte Zahlen oder Systemreihen oder einer bestimmten Spielgemeinschaft besteht nicht.

5. Einzahlungen/Auszahlungen

Jeder Teilnehmer hat seinen Spieleinsatz entsprechend der Zahlungsaufforderung des System-Service für einen Spielmonat im voraus einzuzahlen. Wird der Spieleinsatz per Lastschrift im Rahmen des SEPA-Basislastschriftverfahrens eingezogen, wird der Teilnehmer vom System-Service mindestens einen Tag vor Einreichung der Lastschrift über Betrag, Fälligkeitstermin, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz informiert (Pre-Notification).

Angefallene Gewinnanteile können mit dem Spieleinsatz verrechnet werden. Weist das Teilnehmerkonto bei der Gewinnabrechnung und fortlaufender Spielbeteiligung ein Guthaben von über 4,99 Euro aus, erfolgt die unverzügliche Auszahlung in voller Höhe; Guthaben unter 5,00 Euro werden auf Antrag ausgezahlt. Sämtliche Gewinne werden zu 100 Prozent an die Teilnehmer verteilt. Der Anspruch auf Gewinnauszahlung erlischt, wenn er nicht gemäß den gesetzlichen Verjährungsregelungen nach Absendung der Gewinnabrechnung vom Mitspieler geltend gemacht wurde. Nach diesem Fristablauf ist der Treuhänder verpflichtet, den Gewinnbetrag an den Veranstalter zurückzuführen.

6. Gewinn-Abrechnung

Nach jedem abgelaufenen Spielmonat wird von dem System-Service eine Gewinn-Abrechnung für jeden Teilnehmer pro System (Spielgemeinschaft) detailliert nach Spieltagen erstellt. Sollten Sachgewinne erzielt werden, so wird der Veräußerungsbetrag der betreffenden Spielgemeinschaft gutgeschrieben. Bei der Joker-Lotterie wird im Gewinnfall der ersten Klasse (siebenstellige Gewinnzahl) in der GlücksSpirale statt einer monatlichen Rente die befreiende Auszahlung auf die Spielgemeinschaft verteilt.

Die Verteilung des Gesamtgewinns eines Monats erfolgt anteilmäßig nach den vom System-Service bestätigten Beteiligungen an die jeweiligen Spielgemeinschaften. Die Gewinne der Spielgemeinschaften werden von der jeweiligen Lotto-Gesellschaft auf ein Gemeinschaftskonto der Teilnehmer überwiesen. Der System-Service hat von den Teilnehmern eine Kontovollmacht erhalten (vgl. Ziff. 10), um allen Teilnehmern von diesem Konto die Gewinne gemäß Gewinn-Abrechnung auszahlen zu können.

Einwendungen gegen die Gewinn-Abrechnung sind dem System-Service schriftlich mitzuteilen. Die Gewinn-Abrechnungen gelten als anerkannt, falls nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Gewinn-Abrechnung schriftliche Einwendungen erhoben wurden. Die Gewinnzahlen und -quoten werden u. a. bekannt gegeben bei der WestNet Lottoservice GmbH Dortmund, Tel. 0800-4014040, oder im Internet unter www.braun-lotto-service.de.

7. Haftung

Der System-Service haftet den Teilnehmern für alle Schäden, die nach der Aufnahme des Teilnehmers als Teilnehmer einer Spielgemeinschaft im Computer des System-Service von diesem schuldhaft verursacht werden. Die Haftung des System-Service ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt für Fehler bei der Bedienung des Computers (EDV-Fehler). Für den Ausfall der EDV-Anlage haftet der System-Service nur bei schuldhafter Verursachung, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der System-Service bis zu einem Betrag von 100.000,- Euro je Spielgemeinschaft. Die Haftung ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. Der System-Service haftet nicht für aus dem Schaden stiftenden Ereignis entstehende mittelbare oder Folgeschäden. Er haftet weiterhin nicht für Schäden die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die der System-Service nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. In diesen Fällen werden der Spieleinsatz und die Service-Gebühr auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

8. Mitspieldauer

Die Mitspieldauer beträgt mindestens einen vollen Kalendermonat, der aus vier oder fünf Ziehungstagen bestehen kann. Der Auftrag zur Teilnahme am System-Spiel verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine rechtzeitige Kündigung liegt dann vor, wenn der Teilnehmer bis zum 20. des Monats dem System-Service mitgeteilt hat, dass er seine Spielbeteiligung zum Ende des darauffolgenden Monats beenden will. Geht die Kündigung später ein, verlängert sich die Teilnahme um einen weiteren Monat. Die Nichtzahlung des Spieleinsatzes stellt keine Kündigung dar.

9. Vertretung/Vollmacht

Der Spielvertrag kommt unmittelbar zwischen der Staatlichen Lottogesellschaft und dem Teilnehmer (als Mitglied einer Spielgemeinschaft) zustande. Jeder Teilnehmer bevollmächtigt den System-Service, ihn beim Abschluss des Spielvertrages mit der Staatlichen Lottogesellschaft rechtsgeschäftlich zu vertreten. Die mit diesem Vertrag erteilte Vollmacht für den System-Service umfasst insbesondere die Befugnis, für den Spieler Spielverträge abzuschließen, in welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lottogesellschaft einbezogen werden. Für die Spielverträge sind somit entsprechend ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lottogesellschaft, zu der der Spielauftrag vermittelt wurde, gültig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lottogesellschaften sind über die Internetseiten der jeweiligen Lottogesellschaften abrufbar, die auf der Webseite www.lotto.de verlinkt sind. Die Teilnehmer werden anteilmäßig laut Teilnahmebestätigung und Teilnehmerverzeichnis Eigentümer der Spielquittungen. Die Teilnehmer erteilen dem System-Service und dessen Rechtsnachfolgern hiermit Vollmacht, im Namen und auf Rechnung der Vollmachtgeber, im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen, Verfügungen aller Art bezüglich des Gemeinschaftskontos der Teilnehmer vorzunehmen. Die Bevollmächtigten dürfen Untervollmachten erteilen.

10. Treuhänder

Der vom System-Service beauftragte Treuhänder, Rechtsanwalt Henrik Gatzke, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen (nachfolgend Treuhänder genannt), ist gemäß Treuhandvertrag verpflichtet, die Spielquittungen zu verwahren.
Diese werden vom System-Service elektronisch dem Veranstalter zugeleitet und von diesem auf elektronischem Weg bestätigt; der Treuhänder erhält monatlich eine Datensicherung dieser elektronischen Spielbestätigung zur Verwahrung. Darüber hinaus wird der Treuhänder beauftragt, die Gewinnansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Der Treuhänder wird darauf achten, dass dem Teilnehmer bei Vertragsabschluss ein Einsichtsrecht an den Spielquittungen, die in seinem Auftrag vermittelt worden sind, eingeräumt wird. Gewinnbeträge vom Teilnehmer, die nicht gemäß den gesetzlichen Verjährungsregelungen beim Treuhänder geltend gemacht worden sind, werden an den Veranstalter abgeführt. Der Treuhänder ist in Erledigung dieser von ihm zu übernehmenden Aufgaben berechtigt, sowohl der Staatlichen Lottogesellschaft, wie auch dem jeweiligen Teilnehmer jederzeit Auskünfte zu erteilen, er unterliegt insoweit nicht der ansonsten geltenden beruflichen Verschwiegenheit.

11. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre Daten entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz, und behandeln diese vertraulich. Verantwortlich im Sinne der DSGVO für die Datenverarbeitungen ist die Braun Lotto-System-Service GmbH & Co. KG, Mühlenbachweg 15, 40724 Hilden. Weitere ausführliche Angaben zu diesem Thema finden Sie unter „Datenschutz“.

12. Schlussbestimmungen

Als Erfüllungsort gilt für beide Teile Hilden als vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.

Stand: August 2023